,

Stellungnahme der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Psychosoziale Onkologie e.V.

Stellungnahme der dapo e.V. zu den Honorarkürzungen in der ambulanten Psychotherapie und zum Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes

Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Psychosoziale Onkologie e.V. (dapo e.V.) vertritt als Fachgesellschaft die Auffassung, dass eine bedarfsgerechte psychoonkologische Versorgung nur gewährleistet werden kann, wenn ambulante psychotherapeutische Leistungen dauerhaft auskömmlich finanziert und für Patientinnen verlässlich zugänglich bleiben.

Die dapo e.V. sieht daher die zum 1. April 2026 eingeführten Honorarkürzungen in der ambulanten Psychotherapie sowie die im Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes vorgesehenen Regelungen mit großer Sorge. Beide Entwicklungen drohen, die ambulante psychotherapeutische Versorgung weiter zu schwächen und den Zugang zu einer bedarfsgerechten Behandlung nachhaltig zu erschweren. Dies trifft insbesondere Menschen mit Krebserkrankungen, die häufig auf eine zeitnahe und kontinuierliche psychoonkologische und psychotherapeutische Unterstützung angewiesen sind.

Psychische Belastungen gehören für viele Krebspatient*innen zum Krankheitsverlauf. Angst, Depression, Anpassungsstörungen, existenzielle Krisen und langfristige psychosoziale Belastungen können die Lebensqualität erheblich beeinträchtigen und sich negativ auf den Krankheitsverlauf sowie die Durchführung und Adhärenz onkologischer Therapien auswirken. Psychoonkologische und psychotherapeutische Interventionen sind deshalb kein ergänzendes Angebot, sondern ein wesentlicher Bestandteil einer leitliniengerechten, patientenzentrierten und qualitätsgesicherten Krebsversorgung.

Der Bedarf an psychoonkologischer Unterstützung nimmt seit Jahren kontinuierlich zu. Durch die Fortschritte der Krebsmedizin leben immer mehr Menschen langfristig mit oder nach einer Krebserkrankung. Damit wächst auch die Zahl der Patient*innen, die während oder nach Abschluss der medizinischen Behandlung psychotherapeutische Begleitung benötigen. Bereits heute bestehen in vielen Regionen erhebliche Wartezeiten auf ambulante Psychotherapie. Die vorhandenen Kapazitäten reichen vielerorts nicht aus, um den tatsächlichen Versorgungsbedarf zu decken.

Eine unzureichende psychotherapeutische Versorgung hat weitreichende Folgen. Sie betrifft nicht nur die psychische Gesundheit der Betroffenen, sondern erschwert auch die Rückkehr in Familie, Beruf und gesellschaftliches Leben. Psychoonkologische Unterstützung trägt wesentlich dazu bei, Krankheitsfolgen zu bewältigen, die Selbstwirksamkeit zu stärken, die berufliche Wiedereingliederung zu fördern und soziale Teilhabe zu erhalten. Angesichts der steigenden Zahl von Langzeitüberlebenden gewinnt dieser Versorgungsaspekt zunehmend an Bedeutung.

Die Wirksamkeit psychoonkologischer und psychotherapeutischer Interventionen ist wissenschaftlich umfassend belegt. Evidenzbasierte Psychotherapie reduziert Angst, Depression und psychosozialen Distress, verbessert die gesundheitsbezogene Lebensqualität und unterstützt Patient*innen bei der Bewältigung ihrer Erkrankung. Darüber hinaus kann sie die Therapietreue fördern und damit zu einer erfolgreichen medizinischen Behandlung beitragen. Psychoonkologische Versorgung ist somit nicht nur aus humanitärer, sondern auch aus versorgungswissenschaftlicher und gesundheitsökonomischer Perspektive ein unverzichtbarer Bestandteil moderner Krebsmedizin.

Vor diesem Hintergrund bewertet die dapo e.V. die aktuellen gesundheitspolitischen Entwicklungen mit großer Sorge. Die bereits umgesetzten Honorarkürzungen sowie die im Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes vorgesehenen weiteren Begrenzungen der Finanzierung ambulanter psychotherapeutischer Leistungen drohen die Versorgungssituation zusätzlich zu verschärfen. Sie erschweren die wirtschaftliche Sicherung psychotherapeutischer Praxen, setzen Fehlanreize zulasten einer bedarfsgerechten Versorgung und gefährden die Bereitschaft, zeit- und ressourcenintensive Patient*innen mit komplexen Erkrankungen langfristig zu behandeln. Dies steht im Widerspruch zu dem gesundheitspolitischen Ziel einer wohnortnahen, qualitätsgesicherten und patientenzentrierten Versorgung.

Die ambulanten Krebsberatungsstellen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur psychosozialen Unterstützung von Menschen mit Krebs und ihren Angehörigen. Mit ihren niedrigschwelligen Beratungs- und Unterstützungsangeboten schließen sie wichtige Versorgungslücken und begleiten Betroffene in einer existenziell belastenden Lebensphase. Sie können jedoch eine indizierte psychotherapeutische Behandlung nicht ersetzen. Eine nachhaltige psychoonkologische Versorgung erfordert daher sowohl eine verlässliche Finanzierung der ambulanten Krebsberatungsstellen als auch einen dauerhaft gesicherten Zugang zur ambulanten Psychotherapie.

Die aktuellen Entwicklungen stehen aus Sicht der dapo e.V. im Widerspruch zu den Zielen des Nationalen Krebsplans, der Nationalen Dekade gegen Krebs sowie der S3-Leitlinie Psychoonkologische Diagnostik, Beratung und Behandlung erwachsener Krebspatientinnen und Krebspatienten. Diese verfolgen übereinstimmend das Ziel, allen Menschen mit Krebs unabhängig von ihrem Wohnort einen bedarfsgerechten Zugang zu qualitätsgesicherter psychoonkologischer Versorgung zu ermöglichen. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn ambulante psychotherapeutische Leistungen nachhaltig gesichert und entsprechend dem steigenden Versorgungsbedarf weiterentwickelt werden.

Die dapo e.V. unterstützt daher die Stellungnahmen der psychotherapeutischen Berufsverbände, Fachgesellschaften und Kammern gegen die Honorarkürzungen sowie gegen gesetzliche Regelungen, die den Zugang zur ambulanten Psychotherapie weiter einschränken könnten. Gesundheitspolitische Entscheidungen müssen sich am tatsächlichen Versorgungsbedarf orientieren und dürfen die Versorgung schwer und chronisch erkrankter Menschen nicht aus kurzfristigen fiskalischen Erwägungen verschlechtern.

Die dapo e.V. fordert daher:

  • die Rücknahme der Honorarkürzungen in der ambulanten Psychotherapie,
  • den Verzicht auf Regelungen im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, die den Zugang zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung einschränken oder die Finanzierung psychotherapeutischer Leistungen weiter begrenzen,
  • eine nachhaltige und verlässliche Finanzierung ambulanter psychotherapeutischer Leistungen sowie der ambulanten Krebsberatungsstellen,
  • die konsequente Umsetzung der Ziele des Nationalen Krebsplans, der Nationalen Dekade gegen Krebs und der S3-Leitlinie Psychoonkologie.

Menschen mit Krebs benötigen neben einer hochwertigen medizinischen Behandlung auch einen verlässlichen Zugang zu qualifizierter psychotherapeutischer Unterstützung. Eine moderne Krebsversorgung umfasst beide Bereiche gleichermaßen. Die dapo e.V. appelliert deshalb an die politisch Verantwortlichen, bei den anstehenden Entscheidungen die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Krebserkrankungen zu berücksichtigen und die ambulante psychotherapeutische Versorgung als unverzichtbaren Bestandteil einer zukunftsfähigen Krebsversorgung dauerhaft zu sichern.